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Herzlich willkommen

Huggy Wuggy – Spielfiguren

 

Wie Ihnen über die jeweilige Klassenlehrerin per Mail mitgeteilt wurde, tauchten bei uns die ersten Huggy Wuggy – Spielfiguren auf.

 

Näheres können Sie dem folgendem Link entnehmen.

 

https://www.flimmo.de/redtext/101365/Gruselphaenomene-im-Netz

 

Das Mitbringen dieser Spielfiguren wird hiermit untersagt!

 

 

 

 

 

 

 

Radfahrtraining in der Jugendverkehrsschule während der Sommerferien 2022

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Verkehrsunfallprävention bietet in Kooperation mit der Verkehrswacht Wuppertal in den Sommerferien 2022 erneut Trainingsmöglichkeiten für alle Altersklassen mit dem Fahrrad oder Pedelec an.

Auch die ganz Kleinen sind mit dem Fahrrad oder Laufrad herzlich willkommen.

 

 

An folgenden Terminen finden die Veranstaltungen in der Jugendverkehrsschule, Ehrenhainstraße 110 in Wuppertal-Vohwinkel statt:

 

Donnerstag,     30.06.2022

Donnerstag,      07.07.2022

Dienstag,          12.07.2022

Donnerstag,      14.07.2022

Dienstag,          19.07.2022

Donnerstag,      21.07.2022

Dienstag,          26.07.2022

Donnerstag,      28.07.2022

 

jeweils in den Zeiten im Stundentakt von:

 

10:00 Uhr bis 11:00 Uhr

11:00 Uhr bis 12:00 Uhr

12:00 Uhr bis 13:00 Uhr

 

Teilnahmevoraussetzungen sind ein eigenes Fahrrad, einen passenden Fahrradhelm und für die Kinder zusätzlich ein/e Erziehungsberechtigte/r sowie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Haftungsausschlusserklärung.

 

Unvollständig ausgefüllte Haftungsausschlusserklärungen und nicht korrekt sitzende Helme führen zu längeren Wartezeiten vor Ort.

 

Aus organisatorischen Gründen und zur Wahrung der zum Veranstaltungszeitraum gültigen Corona-Schutz-Regeln sind Voranmeldungen per E Mail erforderlich:

 

 

 

Wuppertal, 05.05.2022

 

Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Test- und Quarantäneverordnung an die neuen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Die Regelungen zu Isolierung und Quarantäne treten ab Donnerstag, 5. Mai 2022 in Kraft und gelten zunächst bis 3. Juni 2022.
 

Die wichtigsten Anpassungen für Nordrhein-Westfalen im Überblick:

Isolierung bei einer Coronainfektion
Wer selbst infiziert ist, muss sich weiterhin automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung in Isolierung begeben. Die Isolierung dauert im Grundsatz weiterhin zehn Tage und kann nach zehn Tagen ohne weiteren Test beendet werden. Ab dem fünften Tag der Isolierung ist eine "Freitestung" möglich. Voraussetzung dafür ist ein negatives Testergebnis (Coronaschnelltest einer offiziellen Teststelle oder PCR-Test, ein Selbsttest ist nicht ausreichend).

Infizierte Beschäftigte in Einrichtungen mit vulnerablen Personen (z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe)
Für infizierte Beschäftigte in Einrichtungen mit vulnerablen Personen gilt ein Tätigkeitsverbot. Für die Wiederaufnahme der Tätigkeit müssen Beschäftigte mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und über einen Nachweis einer negativen Testung (Coronaschnelltest, PCR-Test) verfügen.

Quarantäne
Entsprechend der RKI-Empfehlungen entfällt die Quarantäne für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen von Coronainfizierten ab sofort ganz. Auch wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person in gleichem Haushalt lebt, muss nicht mehr in Qurantäne. Es wird aber empfohlen, Kontakte zu reduzieren. Dies bedeutet: Für fünf Tage sollten enge Kontakte zu anderen Personen, insbesondere in Innenräumen und größeren Gruppen, vermieden werden. Sofern es möglich ist, sollten Kontaktpersonen im Homeoffice arbeiten. Darüber hinaus wird ein Selbstmonitoring (Selbsttest, besonderes Achten auf Symptome sowie Messen der Körpertemperatur) und das Tragen mindestens einer medizinischen Maske bei Kontakt zu anderen Personen bis zum fünften Tag nach dem Kontakt mit der infizierten Person empfohlen. Treten Symptome auf, muss ein Test durchgeführt werden.

 

 

 

 

Wuppertal, 22.04.2022

 

Zur Erinnerung:

 

Die Landesregierung NRW hat entschieden,  

dass jede Schülerin und jeder Schüler sowie alle in der Schule tätigen Personen in dem Schulgebäude weiter freiwillig eine Maske tragen können.

 

Das anlasslose Testen entfällt!

 

Sollte Ihr Kind an Corona erkranken, gilt die Isolationspflicht von 5 Tagen mit anschließendem PCR- oder Schnelltest.

Ist Ihr Kind eine Kontaktperson gilt eine Isolationspflicht von 5 Tagen mit anschließendem PCR- oder Schnelltest.

Weiter gilt:

Telefonische Krankmeldung unter Tel. 0202 563 7324 (evtl. Mitteilung auf dem Anrufbeantworter) - Keine Mails!

und

die unaufgeforderte Vorlage der entsprechenden Nachweise bei der jeweiligen Klassenlehrerin!

 

Vielen Dank!

 

 

 

 

 

Wuppertal, den 06.04.2022

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Corneliusschule,

 

nun sind die Straßenarbeiten rund um die Kreuzung an unserer Schule abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wurde von Seiten der Stadt Wuppertal eine Bring- und Abholzone für unsere Schulkinder eingerichtet. Damit soll die Verkehrssituation am Morgen vor der Schule erheblich entzerrt werden und trägt zur Sicherheit aller bei.

Sie befindet sich unmittelbar an der vorgenannten Kreuzung am Westring in Fahrtrichtung Vohwinkel Zentrum und ist auf einen Bereich von 50 Metern durch ein eingeschränktes Halteverbot gekennzeichnet.

Hier haben Sie die Möglichkeiten Ihre Kinder gefahrlos auf der Seite des Fußweges ein- und aussteigen zu lassen.

Da diese Haltezone bisher uneingeschränkt nutzbar war, wird es eine Übergangszeit geben, um die Anwohner mit der neuen Situation vertraut zu machen. Nach den Osterferien wird die örtliche Polizei diesen Bereich dann kontrollieren.

Die Bring – und Abholzone nutzen sie daher nur kurz, zum Ein- und Ausstieg Ihres Kindes. Danach geht ihr Kind alleine zur Ampel, überquert die Straße und geht weiter zum Schulhof. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Selbstständigkeit Ihres Kindes. Nutzen Sie auch die Ferienzeit, um diese Vorgehensweise mit Ihrem Kind einzuüben. Dadurch gewöhnt es sich schon einmal im Vorhinein an die neue Situation und das erleichtert Ihnen einen reibungslosen Ablauf am Schulmorgen.

Zur Erinnerung: Im eingeschränkten Halteverbot ist das Halten maximal drei Minuten erlaubt, z.B. zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen. Ein Entfernen vom Fahrzeug ist nicht gestattet.

Der Bereich unmittelbar vor der Schule darf nicht mehr für den Kindertransfer genutzt werden. Hier besteht ein absolutes Halteverbot! Hier ist weder halten noch parken erlaubt!

Diese Informationen geben Sie bitte auch an alle Personen weiter, die von Ihnen mit der Bring- und Abholung Ihrer Kinder beauftragt werden. Vielen Dank!

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Mariangela Topic

(Schulleitung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Wuppertal, 09.03.2022

 

Allgemeine Regelung zur Nutzung von Fahrrädern und Rollern auf dem Schulgelände der Corneliusschule: 

Aus gegeben Anlass, weise ich noch einmal auf folgende Reglung hin:

Die Corneliusschule verfügt über keine geeignete Fläche und keine geeigneten Ständer, welche das gefahrlose und diebstahlsichere Abstellen bzw. Abschließen von Rollern und Fahrräder ermöglicht.

Deshalb darf aus Sicherheitsgründen unmittelbar vor oder neben dem Schultor kein Fahrrad oder Roller abgestellt werden. Dies gilt auch für den Zugang zum Schulhof und die komplette Schulhoffläche (Parkplätze eingeschlossenen) sowie für das gesamte Schulgebäude. Dies beinhaltet auch, dass während der Schulzeit Roller und Fahrränder auf dem Schulgelände nicht genutzt werden dürfen.  Ausnahme bildet lediglich die Mitnahme des Fahrrades im Rahmen der unterrichtlichen Verkehrserziehung.

 

 

 

 

 

 

 
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