Herzlich willkommen
Letzte Aktualisierung 30.04.2026 - 6.42 Uhr
Hinweis:
Unter der Rubrik "Aktuelles" - hier insbesondere unter "Termine" -
https://www.corneliusschule.de/veranstaltungen/index.php
finden Sie viele Antworten zu organisatorischen und terminlichen Fragen rund um unsere Schule!
Erkrankungen im Kollegium
Da auch die Welle der Erkrankungen das Kollegium erfassen kann, können wir nicht vermeiden einzelne Klassen in den Distanzunterricht zu schicken.
Selbstverständlich bemühen wir uns, die betroffenen Eltern rechtzeitig (in der Regel 24 Stunden vorher) per Mail darüber zu informieren.
Änderungen Ihrer Kontaktdaten sind daher immer unverzüglich der Schule mitzuteilen!
Bei kurzfristiger Erkrankung einer Lehrkraft können wir dies aber nicht immer garantieren!
Auch ohne besonderen Hinweis gibt es nach wie vor die Möglichkeit, Schüler die im Distanzunterricht nicht zu Hause betreut werden können, in der Schule zu betreuen.
Hier bitten wir um einen kurzen Anruf (ggfs. Nachricht auf dem Anrufbeantworter) in der Schule, damit wir die Betreuung organisieren können! Keine Mail!
Vielen Dank!
Erkrankung/sonstige Verhinderung des Schülers/der Schülerin
Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass eine telefonische Entschuldigung bzw. Mitteilung bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung des Schülers/der Schülerin vor 8.00 Uhr erforderlich ist.
Ist eine Aufnahme des Unterrichts durch den Schüler/die Schülerin an den Folgetagen zunächst nicht absehbar, ist ein täglicher Anruf (Telefon - Nr.: 0202 563 7324) erforderlich.
Ansonsten teilen Sie uns den voraussichtlichen Zeitraum der Nichtteilnahme am Unterricht mit, damit Sie nicht täglich anrufen müssen.
Können wir Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen, sprechen Sie bitte Ihre Nachricht auf den Anrufbeantworter. Darüber hinaus ist eine schriftliche Entschuldigung, in der Sie den Grund für das Schulversäumnis mitteilen, erforderlich.
Diese leiten Sie bitte über Ihr Kind an die jeweilige Klassenlehrerin weiter.
Eine Krankmeldung per Mail ist nicht möglich. Das Mail Postfach der Schule kann nur von der Schulleiterin, dem SVA und der Sekretärin aufgerufen werden. Da der angesprochene Personenkreis auch andere Schulen betreuen muss, ist die pünktliche Abfrage nicht immer gewährleistet. Jedoch kann bzw. wird der Anrufbeantworter vom gesamten Kollegium abgehört.
Verhinderungen unmittelbar vor oder nach den Ferien bzw. beweglichen Ferientagen sind grundsätzlich mit einem ärztlichen Attest zu belegen.
(Diese Anordnung ist im Moment ausgesetzt, kann aber durch Weisung des Ministeriums jederzeit wieder gültig werden!)
Für Kinder mit einer gesondert angewiesenen Attestpflicht besteht weiter die Verpflichtung zur Vorlage des Attestes!
Auf besondere Erkrankungen ist Ihrerseits ausdrücklich hinzuweisen. Das betrifft zum Beispiel Masern, Mumps, Keuchhusten, Scharlach, Röteln, Windpocken und gilt auch bei Kopflausbefall und möglicherweise ansteckenden Brechdurchfall (hier muss Cholera, Enteritis, Giardiasis, Ruhr, Typhus usw. ausgeschlossen werden).
Bei besonderen Erkrankungen ist der Besuch eines Arztes zwingend erforderlich.
Eine zusätzliche Meldung bei unseren Mitarbeiterinnen im Offenen Ganztag ist nicht erforderlich. Hier findet ein täglicher Informationsaustausch statt.
Sicherung des Dienstgebäudes
Liebe Eltern und Schüler*innen der KGS Corneliusschule,
aus gegeben Anlass mussten wir unser Sicherheitskonzept an der KGS Corneliusschule überarbeiten. Dazu haben wir uns von der Stadt Wuppertal und der Polizei beraten lassen. Folgende Maßnahmen wurden veranlasst:
- Die Tür zum Schulhof wird unmittelbar nach dem Unterrichtsbeginn (8.00 Uhr) geschlossen. Auch nach den Hofpausen wird diese Tür wieder verschlossen. Die aufsichtsführenden Lehrkräfte stellen dabei sicher, dass alle Schüler*innen im Gebäude sind.
-Verhalten bei Verspätungen: Verspäten sich Schüler*innen, dann müssen sie am Haupteingang (Schlüssel 2) klingeln (Gegensprechanlage (Taste Sekretariat)), um in das Schulgebäude hinein gelassen zu werden. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber und weisen es dementsprechend ein.
- Bei sonstigem Bedarf eines Zutritts (Gesprächstermin, Vorsprechen in der Verwaltung, Schulsozialarbeiterin, Abholung eines Kindes etc.) ist über die Gegensprechanlage (Taste Sekretariat) am Haupteingang (Schlüssel 2) der Einlass zu erbeten. Das gilt sowohl für angemeldete als auch für unangemeldete Besucher. Sie werden von der Verwaltung in Empfang genommen und ggfs. weitergeleitet.
- Lese- und Büchereipersonen sind in der Verwaltung mit Namen anzumelden (einmalig, ansonsten nur bei Änderungen) und betreten das Schulgebäude über den Haupteingang.
- Praktikanten und sonstige vorübergehende Gäste sind ebenfalls bei der Verwaltung anzumelden (Angabe von Name, Grund des Aufenthaltes und zeitlicher Rahmen). Hier erfolgt der Zutritt ebenfalls ausschließlich über den Haupteingang.
- Ist die Verwaltung nicht besetzt, wird die Lehrkraft/Schulsozialarbeiterin den Besuch selbst koordinieren.
- Eine vorzeitige Abholung aus der Betreuung erfolgt ausschließlich über den unteren OGS-Eingang (Außentür zum Schulhof). Bei regulären Abholzeiten werden die Schüler*innen, wie gewohnt, am grünen Eingangstor des Schulhofes in Empfang genommen.
Diese Informationen geben Sie bitte auch an alle Personen weiter, die in Ihrem Auftrag handeln. Damit tragen Sie dazu bei, dass die KGS Corneliusschule weiterhin sowohl für Schüler*innen als auch Lehrkräfte ein sicherer Ort bleibt und Ihre Kinder eine unbeschwerte Grundschulzeit genießen können.
Vielen Dank!
Liebe Eltern,
der Gebrauch von unterhaltungselektronischen Kleingeräten, vor allem von Smartphones und Smartwatches im Schulalltag, führt zu Kommunikations- und Konzentrationsstörungen, beeinträchtigt das Lernen, schafft neue Möglichkeiten des „Mobbings“ und zeigt bei vielen Schülern Tendenzen von Suchtverhalten.
Der Besitz eines Smartphones, einer Smartwatch oder eines Handys ist heute sehr alltäglich geworden, auch bei vielen unserer Kinder.
Wir weisen darauf hin, dass auf dem Schulgelände diese Geräte sowie sonstige digitale Speichermedien auszuschalten sind. Diese Geräte verbleiben während der Schulzeit in der Schultasche. Dies gilt auch für die Smartwatch!
Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät von der Klassenlehrerin einbehalten.
Das Gerät kann am Ende des Schultags bei der Schulleitung von den Eltern abgeholt werden.
Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei Diebstahl oder Defekt keinerlei Haftung übernommen wird und dass von Seiten der Schule auch keine Ermittlungen zur Aufklärung erfolgen!
Wir haben eine Bring- und Abholzone für unsere Schulkinder.
Damit soll die Verkehrssituation am Morgen bzw. bei der Abholung vor dem Schulgebäude erheblich entzerrt werden und trägt zur Sicherheit aller bei.
Sie befindet sich unmittelbar an der Kreuzung am Westring in Fahrtrichtung Vohwinkel Zentrum und ist auf einen Bereich von 50 Metern durch ein eingeschränktes Halteverbot gekennzeichnet.
Hier haben Sie die Möglichkeiten Ihre Kinder gefahrlos auf der Seite des Fußweges ein- und aussteigen zu lassen.
Die Bring – und Abholzone nutzen sie daher nur kurz, zum Ein- und Ausstieg Ihres Kindes. Danach geht ihr Kind alleine zur Ampel, überquert die Straße und geht weiter zum Schulhof. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Selbstständigkeit Ihres Kindes. Nutzen Sie auch die Ferienzeit, um diese Vorgehensweise mit Ihrem Kind einzuüben. Dadurch gewöhnt es sich schon einmal im Vorhinein an die neue Situation und das erleichtert Ihnen einen reibungslosen Ablauf am Schulmorgen.
Zur Erinnerung: Im eingeschränkten Halteverbot ist das Halten maximal drei Minuten erlaubt, z.B. zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen. Ein Entfernen vom Fahrzeug ist nicht gestattet.
Der Bereich unmittelbar vor der Schule darf nicht mehr für den Kindertransfer genutzt werden. Hier besteht ein absolutes Halteverbot! Hier ist weder halten noch parken erlaubt!
Diese Informationen geben Sie bitte auch an alle Personen weiter, die von Ihnen mit der Bring- und Abholung Ihrer Kinder beauftragt werden. Vielen Dank!
Beurlaubung vom Unterricht – Schulbefreiung
§ 43 Abs. 4 Schulgesetz NRW (SchulG)
Zur Klarstellung vorab der Hinweis, dass der Beurlaubung/Schulbefreiung keine wichtigen schulischen Gründe entgegenstehen dürfen!
Vor den Schulferien häufen sich die Anträge auf Beurlaubung/Schulbefreiung. Aus diesem Grund möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass grundsätzlich keine Genehmigung unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien, aber auch nicht vor bzw. nach einzelnen Feiertagen und beweglichen Ferientagen ausgesprochen werden.
Eine Ausnahme hiervon ist nur bei Vorliegen eines nachweislich wichtigen Grundes möglich und wenn ersichtlich ist, dass die Beurlaubung eindeutig nicht dem Zweck dient, die Schulferien bzw. unterrichtsfreie Zeit zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder mögliche Verkehrsspitzen zu entgehen.
Ein entsprechender Antrag mit den Nachweisen ist in schriftlicher Form spätestens eine Woche vor dem beantragten Zeitraum der Schulleitung vorzulegen.
Roller- und Fahrradständer
Unsere Roller- und Fahrradständer befinden sich im ehemaligen Hausmeistergarten. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Beschädigungen oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Fahrradhelme sollten an der Garderobe der jeweiligen Klasse aufgehängt werden. Auch hier erfolgt keine Haftung!
Eine Nutzung der Roller und Fahrräder auf dem Schulhof ist nicht gestattet!
Eröffnung des elektronischen Zugangs – Rahmenbedingungen für die Kommunikation und Übermittlung von Dokumenten auf elektronischem Weg an die Corneliusschule
Der Zugang für die Übersendung (Empfang) elektronischer Dokumente an die Corneliusschule (im weiteren nur Schule) wird gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) sowie § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG NRW) wie folgt eröffnet:
Zugangseröffnung für formlose elektronische Dokumente und verschlüsselte E-Mails über die E-Mail-Adresse
Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr an unsere Schule können Sie verschlüsselte E-Mails an versenden.
Um E-Mails verschlüsseln zu können, benötigen Sie unseren öffentlichen Schlüssel. Diesen erhalten Sie über folgenden Link: https://openkeys.de
Wenn Sie eine verschlüsselte Mail an die vorgenannte Adresse schicken, wird diese entschlüsselt und ggfls. innerhalb der Schule unverschlüsselt an die zuständige Person weitergeleitet.
Beachten Sie, dass wir nicht mit verschlüsselten E-Mails antworten können. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform und unter Berücksichtigung der rechtlichen - insbesondere datenschutzrechtlichen - Anforderungen antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht stets auch Ihre Postanschrift an.
Über die genannte Adresse können Sie auch formlos (d.h. sofern keine Schriftform oder andere Form für die Erklärung vorgegeben ist) und unverschlüsselt mit uns elektronisch kommunizieren. Innerhalb der Schule wird Ihre E-Mail ggf. an die zuständige Person weitergeleitet.
Die Schule eröffnet diesen Zugang für verschlüsselte E-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:
Dateianhänge
Werden Dateianhänge versandt, so ist zu beachten, dass die Schule nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Sollte das von Ihnen übermittelte Dokument durch uns nicht zur Bearbeitung geeignet sein, teilen wir Ihnen dies unter Angabe der geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit.
Dateiformate
Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:
Für Dokumente:
– PDF (Portable Document Format)
Für Bilder:
JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
PNG (Portable Network Graphics)
TIFF (Tagged Image File Format).
Dateigröße
Die Größe der übertragenen verschlüsselten E-Mail inklusive Dateianhänge ist auf ein Datenvolumen von max. 25 MB beschränkt. Größere E-Mails werden nicht angenommen.
Weitere Einschränkungen
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden nicht entgegengenommen.
Sollte die E-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, die Sie uns übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden. In diesem Fall wird die E-Mail ungelesen gelöscht.
Des Weiteren behalten wir uns vor, offensichtliche Spam-E-Mails nicht anzunehmen oder zu löschen.
Zusätzliche Hinweise
Bitte beachten Sie, dass unverschlüsselte E-Mails auf ihrem Weg durch das Internet von Dritten abgefangen, gelesen oder geändert werden können, ohne dass Absender und Empfänger der E-Mail dies bemerken.
Sollte durch Rechtsvorschrift die Schriftform für bestimmte Erklärungen angeordnet werden, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig. In diesem Fall würde eine einfache E-Mail, ein einfaches elektronisches Dokument aber auch die Übersendung eines einfachen Scans (PDF), eines handschriftlich unterzeichneten Dokuments nicht den rechtlichen Anforderungen an die Schriftform genügen. Eine entsprechende Erklärung wäre nicht wirksam und würde bei gesetzlichen Fristen insoweit die Frist nicht wahren.
Wenn uns Ihre Mail nicht zugestellt werden kann und Sie eine Rückweisung erhalten, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zu uns auf.
Wir werden Ihnen in der Regel auf diesem Weg, d.h. ebenfalls mittels einfacher E-Mail, auf Ihr Anliegen antworten, sofern nicht tatsächliche oder rechtliche Hinderungsgründe bestehen. Dies ist etwa der Fall, wenn die E-Mail keine natürliche oder juristische Person erkennen lässt. Wir bitten um Verständnis, dass anonyme E-Mails nicht beantwortet werden können.
Eine weitere Einschränkung gilt für den Fall, dass unsere Antwort d.h. das von uns zu übersendende Dokument der Schriftform bedarf oder eine förmliche Zustellung erfordert. Eine Übersendung mittels einfacher E-Mail ist dann nicht möglich. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht (E-Mail) stets Ihre Postanschrift an.
Gleiches gilt u.a. aus Gründen des Datenschutzes auch für den Fall, dass unsere Rückantwort die Übersendung von Dokumenten mit personenbezogenen oder aus sonstigen Gründen schützenswerten Daten etc. enthält. Hier muss nicht nur eine mögliche Kenntnisnahme oder Verfälschung durch Dritte auf dem Übermittlungsweg ausgeschlossen, sondern auch sichergestellt werden, dass die Antwort auch nur dem wirklich berechtigten Empfänger übermittelt wird. Auch aus diesen Gründen kommt daher eine Rückantwort mittels einfacher E-Mail nicht in Betracht.
Zusätzliche Hinweise zum Thema Verschlüsselung
Um verschlüsselte E-Mails sicher versenden und erhalten zu können, ist es nötig, dass Sie und die Schule über die passenden Schlüssel bzw. Zertifikate verfügen. Dazu muss von jeder Partei einmalig ein zusammengehöriges Schlüsselpaar erzeugt werden.
Jedes Schlüsselpaar besteht aus einem öffentlichen Schlüssel, der dem jeweiligen Kommunikationspartner zur Verschlüsselung von Nachrichten an den Schlüsselinhaber dient, sowie einem privaten Schlüssel, der nur dem Schlüsselinhaber bekannt ist und mit dem die Entschlüsselung von eingehenden und (optional) das Signieren von ausgehenden Nachrichten möglich ist.
Führen Sie dazu folgende Schritte aus:
Laden Sie zunächst unseren öffentlichen Schlüssel herunter und speichern Sie ihn auf Ihrer Festplatte ab.
Binden Sie unseren öffentlichen Schlüssel in Ihre Mail-Anwendung ein. Legen Sie dazu - je nach Mail-Programm - einen Kontakt oder einen anderen Adressbucheintrag für unsere sec-Adresse an und ordnen Sie den abgespeicherten öffentlichen Schlüssel diesem Eintrag zu.
Beim Erstellen der E-Mail wählen Sie die Option, dass Sie die E-Mail verschlüsselt versenden möchten. Das Mailprogramm verschlüsselt daraufhin Ihre Nachricht mit dem öffentlichen Schlüssel der Schule.
Wir entschlüsseln nach Erhalt Ihre Mail mit dem nur uns bekannten privaten Schlüssel unserer Schule, so dass sie für uns lesbar wird.
Nähere Informationen zu E-Mail-Verschlüsselung bzw. zur Einbindung und Nutzung von Zertifikaten entnehmen Sie bitte dem Benutzerhandbuch Ihres E-Mail-Programms.
Zugangseröffnung für E-Mails mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten über die E-Mail-Adresse
Besteht durch eine Rechtsvorschrift die Verpflichtung zur Einhaltung der Schriftform, so kann – soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist - diese Schriftform d.h. die handschriftliche Unterschrift durch die elektronische Form (§ 3a Abs. 2 VwVfG NRW) ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen ist und auf elektronischem Weg übermittelt wird.
Für den formgebundenen Schriftverkehr an unsere Schule können Sie qualifiziert elektronisch signierte (QES) Dokumente per E-Mail an
senden.
Wenn Sie uns ein Dokument mit QES schicken, wird dieses nach Prüfung im Posteingang innerhalb der Schule an die zuständige Person weitergeleitet.
Beachten Sie bitte, dass wir nicht mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten antworten können. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform und unter Berücksichtigung der rechtlichen – insbesondere datenschutzrechtlichen – Anforderungen antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht (E-Mail) stets auch Ihre Postanschrift an.
Die Schule eröffnet diesen Zugang für Dokumente mit QES eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:
Dateianhänge
Werden Dateien mit QES an die Schule versandt, so ist zu beachten, dass die Schule nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Sollte das von Ihnen übermittelte Dokument durch uns nicht zur Bearbeitung geeignet sein, teilen wir Ihnen dies unter Angabe der für geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit.
Dateiformate
Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:
Für Dokumente:
– PDF (Portable Document Format) [ggf. Konkretisierung auf eine bestimmte PDF-Version; z.B. PDF 2.0]
Dateigröße
Die Größe der übertragenen verschlüsselten E-Mail inklusive Dateianhänge ist auf ein Datenvolumen von max. 25 MB beschränkt. Größere E-Mails werden nicht angenommen.
Weitere Einschränkungen
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden nicht entgegengenommen.
Sollte die Datei bzw. die Dateien, welche Sie der Schule übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden. In diesem Fall wird die Nachricht ungelesen gelöscht.
Des Weiteren behalten wir uns vor, offensichtliche Spam-E-Mails nicht anzunehmen oder zu löschen.





