Herzlich willkommen
Letzte Aktualisierung 06.12.2024 - 07.00 Uhr
Hinweis:
Unter der Rubrik "Aktuelles" - hier insbesondere unter "Termine" - finden Sie viele Antworten zu organisatorischen und terminlichen Fragen rund um unsere Schule!
Beurlaubung vom Unterricht – Schulbefreiung
§ 43 Abs. 4 Schulgesetz NRW (SchulG)
Zur Klarstellung vorab der Hinweis, dass der Beurlaubung/Schulbefreiung keine wichtigen schulischen Gründe entgegenstehen dürfen!
Vor den Schulferien häufen sich die Anträge auf Beurlaubung/Schulbefreiung. Aus diesem Grund möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass grundsätzlich keine Genehmigung unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien, aber auch nicht vor bzw. nach einzelnen Feiertagen und beweglichen Ferientagen ausgesprochen werden.
Eine Ausnahme hiervon ist nur bei Vorliegen eines nachweislich wichtigen Grundes möglich und wenn ersichtlich ist, dass die Beurlaubung eindeutig nicht dem Zweck dient, die Schulferien bzw. unterrichtsfreie Zeit zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder mögliche Verkehrsspitzen zu entgehen.
Ein entsprechender Antrag mit den Nachweisen ist in schriftlicher Form spätestens eine Woche vor dem beantragten Zeitraum der Schulleitung vorzulegen.
Da auch die Welle der Erkrankungen das Kollegium erfasst, können wir nicht vermeiden einzelne Klassen in den Distanzunterricht zu schicken.
Selbstverständlich bemühen wir uns, die betroffenen Eltern rechtzeitig (in der Regel 24 Stunden vorher) per Mail darüber zu informieren.
Änderungen Ihrer Kontaktdaten sind unverzüglich der Schule mitzuteilen!
Bei kurzfristiger Erkrankung einer Lehrkraft können wir dies aber nicht immer garantieren!
Auch ohne besonderen Hinweis gibt es nach wie vor die Möglichkeit, Schüler die im Distanzunterricht nicht zu Hause betreut werden können, in der Schule zu betreuen.
Hier bitten wir um einen kurzen Anruf (ggfs. Nachricht auf dem Anrufbeantworter) in der Schule, damit wir die Betreuung organisieren können! Keine Mail!
Vielen Dank!
Sicherung des Dienstgebäudes
Liebe Eltern und Schüler*innen der KGS Corneliusschule,
aus gegeben Anlass mussten wir unser Sicherheitskonzept an der KGS Corneliusschule überarbeiten. Dazu haben wir uns von der Stadt Wuppertal und der Polizei beraten lassen. Folgende Maßnahmen wurden veranlasst:
Die Tür zum Schulhof wird unmittelbar nach dem Unterrichtsbeginn (8.00 Uhr) geschlossen. Auch nach den Hofpausen wird diese Tür wieder verschlossen. Die aufsichtsführenden Lehrkräfte stellen dabei sicher, dass alle Schüler*innen im Gebäude sind.
Verhalten bei Verspätungen: Verspäten sich Schüler*innen, dann müssen sie am Haupteingang (Schlüssel 2) klingeln (Gegensprechanlage (Taste Sekretariat)), um in das Schulgebäude hinein gelassen zu werden. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber und weisen es dementsprechend ein.
Bei sonstigem Bedarf eines Zutritts (Gesprächstermin, Vorsprechen in der Verwaltung, Schulsozialarbeiterin, Abholung eines Kindes etc.) ist über die Gegensprechanlage (Taste Sekretariat) am Haupteingang (Schlüssel 2) der Einlass zu erbeten. Das gilt sowohl für angemeldete als auch für unangemeldete Besucher. Sie werden von der Verwaltung in Empfang genommen und ggfs. weitergeleitet.
Lese- und Büchereipersonen sind in der Verwaltung mit Namen anzumelden (einmalig, ansonsten nur bei Änderungen) und betreten das Schulgebäude über den Haupteingang.
Praktikanten und sonstige vorübergehende Gäste sind ebenfalls bei der Verwaltung anzumelden (Angabe von Name, Grund des Aufenthaltes und zeitlicher Rahmen). Hier erfolgt der Zutritt ebenfalls ausschließlich über den Haupteingang.
Ist die Verwaltung nicht besetzt, wird die Lehrkraft/Schulsozialarbeiterin den Besuch selbst koordinieren.
Eine vorzeitige Abholung aus der Betreuung erfolgt ausschließlich über den unteren OGS-Eingang (Außentür zum Schulhof). Bei regulären Abholzeiten werden die Schüler*innen, wie gewohnt, am grünen Eingangstor des Schulhofes in Empfang genommen.
Diese Informationen geben Sie bitte auch an alle Personen weiter, die in Ihrem Auftrag handeln. Damit tragen Sie dazu bei, dass die KGS Corneliusschule weiterhin sowohl für Schüler*innen als auch Lehrkräfte ein sicherer Ort bleibt und Ihre Kinder eine unbeschwerte Grundschulzeit genießen können.
Vielen Dank!
Liebe Eltern,
der Gebrauch von unterhaltungselektronischen Kleingeräten, vor allem von Smartphones und Smartwatches im Schulalltag, führt zu Kommunikations- und Konzentrationsstörungen, beeinträchtigt das Lernen, schafft neue Möglichkeiten des „Mobbings“ und zeigt bei vielen Schülern Tendenzen von Suchtverhalten.
Der Besitz eines Smartphones, einer Smartwatch oder eines Handys ist heute sehr alltäglich geworden, auch bei vielen unserer Kinder.
Wir weisen darauf hin, dass auf dem Schulgelände diese Geräte sowie sonstige digitale Speichermedien auszuschalten sind. Diese Geräte verbleiben während der Schulzeit in der Schultasche. Dies gilt auch für die Smartwatch!
Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät von der Klassenlehrerin einbehalten.
Das Gerät kann am Ende des Schultags bei der Schulleitung von den Eltern abgeholt werden.
Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei Diebstahl oder Defekt keinerlei Haftung übernommen wird und dass von Seiten der Schule auch keine Ermittlungen zur Aufklärung erfolgen!
Wir haben eine Bring- und Abholzone für unsere Schulkinder.
Damit soll die Verkehrssituation am Morgen bzw. bei der Abholung vor dem Schulgebäude erheblich entzerrt werden und trägt zur Sicherheit aller bei.
Sie befindet sich unmittelbar an der Kreuzung am Westring in Fahrtrichtung Vohwinkel Zentrum und ist auf einen Bereich von 50 Metern durch ein eingeschränktes Halteverbot gekennzeichnet.
Hier haben Sie die Möglichkeiten Ihre Kinder gefahrlos auf der Seite des Fußweges ein- und aussteigen zu lassen.
Die Bring – und Abholzone nutzen sie daher nur kurz, zum Ein- und Ausstieg Ihres Kindes. Danach geht ihr Kind alleine zur Ampel, überquert die Straße und geht weiter zum Schulhof. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Selbstständigkeit Ihres Kindes. Nutzen Sie auch die Ferienzeit, um diese Vorgehensweise mit Ihrem Kind einzuüben. Dadurch gewöhnt es sich schon einmal im Vorhinein an die neue Situation und das erleichtert Ihnen einen reibungslosen Ablauf am Schulmorgen.
Zur Erinnerung: Im eingeschränkten Halteverbot ist das Halten maximal drei Minuten erlaubt, z.B. zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen. Ein Entfernen vom Fahrzeug ist nicht gestattet.
Der Bereich unmittelbar vor der Schule darf nicht mehr für den Kindertransfer genutzt werden. Hier besteht ein absolutes Halteverbot! Hier ist weder halten noch parken erlaubt!
Diese Informationen geben Sie bitte auch an alle Personen weiter, die von Ihnen mit der Bring- und Abholung Ihrer Kinder beauftragt werden. Vielen Dank!
Allgemeine Regelung zur Nutzung von Fahrrädern und Rollern auf dem Schulgelände der Corneliusschule:
Aus gegeben Anlass, weise ich noch einmal auf folgende Reglung hin:
Die Corneliusschule verfügt über keine geeignete Fläche und keine geeigneten Ständer, welche das gefahrlose und diebstahlsichere Abstellen bzw. Abschließen von Rollern und Fahrräder ermöglicht.
Deshalb darf aus Sicherheitsgründen unmittelbar vor oder neben dem Schultor kein Fahrrad oder Roller abgestellt werden. Dies gilt auch für den Zugang zum Schulhof und die komplette Schulhoffläche (Parkplätze eingeschlossenen) sowie für das gesamte Schulgebäude. Dies beinhaltet auch, dass während der Schulzeit Roller und Fahrränder auf dem Schulgelände nicht genutzt werden dürfen. Ausnahme bildet lediglich die Mitnahme des Fahrrades im Rahmen der unterrichtlichen Verkehrserziehung.
Wir haben aktuell den Stadtbetrieb Schulen und das GMW um Lieferung und Montage entsprechender Ständer gebeten. Nach der Montage, werden selbstverständlich die oben genannten Einschränkungen wegfallen!