Aktuelles

Die Broschüren „Die Grundschule in NRW“ und „Die Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen“ stehen ab sofort online im Broschürenservice des  Schulministeriums zur Verfügung.

 

 

https://broschuerenservice.nrw.de/msb-duesseldorf/shop/die-grundschule-in-nordrhein-westfalen.-informationen-fur-eltern%7C293/0
KUZ-URL: https://url.nrw/grundschule-nrw-pdf 


https://broschuerenservice.nrw.de/msb-duesseldorf/shop/die-sekundarstufe-i-in-nordrhein-westfalen.-informationen-fur-eltern.%7C346/4
KURZ-URL: https://url.nrw/sek1-nrw-pdf
 

Als lesefreundliche Version für Smartphone und Tablet:

 

https://msb.broschüren.nrw/die-grundschule-in-nrw
KURZ-URL: https://url.nrw/grundschule-nrw-mobil

 

https://msb.broschüren.nrw/sekundarstufe-1
KURZ-URL: https://url.nrw/sek1-nrw-mobil 

 

 

 

 

 

 

 

Erkrankung und Schulbefreiung

 

Hiermit möchten wir allen Eltern und Erziehungsberechtigten unserer Schüler einen Überblick und gleichzeitig einen Leitfaden rund um das Thema „Erkrankung und Schulbefreiung“ an die Hand geben.

 

 

Erkrankung:

 

Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass eine telefonische Entschuldigung bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung des Schülers/der Schülerin vor 8.00 Uhr erforderlich ist.

 

Ist eine Aufnahme des Unterrichts durch den Schüler/die Schülerin an den Folgetagen nicht möglich bzw. zunächst nicht absehbar, ist ein täglicher Anruf (Telefon - Nr.: 0202 563 7324) erforderlich.

 

Können wir Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen, sprechen Sie bitte Ihre Nachricht auf den Anrufbeantworter. Darüber hinaus ist eine schriftliche Entschuldigung, in der Sie den Grund für das Schulversäumnis mitteilen, erforderlich. Diese leiten Sie bitte über Ihr Kind an die jeweilige Klassenlehrerin weiter.

 

Eine Krankmeldung per Mail ist nicht möglich. Das Mail Postfach der Schule kann nur von der Schulleiterin, dem SVA und der Sekretärin aufgerufen werden. Da der angesprochene Personenkreis auch andere Schulen betreuen muss, ist die pünktliche Abfrage nicht immer gewährleistet. Jedoch kann bzw. wird der Anrufbeantworter vom gesamten Kollegium abgehört.

 

Verhinderungen unmittelbar vor oder nach den Ferien bzw. beweglichen Ferientagen sind grundsätzlich mit einem ärztlichen Attest zu belegen.

(Diese Anordnung ist im Moment ausgesetzt, kann aber durch Weisung des Ministeriums jederzeit wieder gültig werden!)

Für Kinder mit einer gesondert angewiesenen Attestpflicht besteht weiter die Verpflichtung zur Vorlage des Attestes!

 

Auf besondere Erkrankungen ist Ihrerseits ausdrücklich hinzuweisen. Das betrifft zum Beispiel Masern, Mumps, Keuchhusten, Scharlach, Röteln, Windpocken und gilt auch bei Kopflausbefall und möglicherweise ansteckenden Brechdurchfall (hier muss Cholera, Enteritis, Giardiasis, Ruhr, Typhus usw. ausgeschlossen werden).

 

Bei besonderen Erkrankungen ist der Besuch eines Arztes zwingend erforderlich.

 

Eine zusätzliche Meldung bei unseren Mitarbeiterinnen im Offenen Ganztag ist nicht erforderlich. Hier findet ein täglicher Informationsaustausch statt.

 

Belehrungsbogen für Einrichtungen gemäß § 34 IfSG Abs. 5 Satz 2

 

Über den unten aufgeführten Link erhalten Sie auch Informationen zu Betretungsverboten der Gemeinschaftseinrichtung nach Krankheit/Erregernachweis gemäß IfSG

 

Belehrungsbogen für Einrichtungen gemäß § 34 IfSG Abs. 5 Satz 2

 

 

 

 

Informationen rund um einen Unfall im Rahmen des Schulbesuchs

 

Die Kinder sind über die Unfallkasse Düsseldorf versichert. Die Versicherungs-Nr. lautet: 10008109 und ist bei einem Arzt- oder Krankenhausbesuch unaufgefordert mit dem Hinweis, dass es sich um einen Schulunfall handelt, dem behandelnden Arzt mitzuteilen.

 

Wann liegt ein Schulunfall vor?!

 

Bereits beim Verlassen und der Rückkehr (auf dem direkten Weg) zur Schule bzw. elterlichen Wohnung greift die Versicherung. Ansonsten während des kompletten Aufenthaltes in der Schule und der Betreuung (ÜMI und OGS). Aber auch alle von der Schule veranlassten Veranstaltungen (Schulfest, Ausflüge, Klassenfahrt, Sportfest usw.) zählen dazu!

 

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Verwaltung der hiesigen Schule. 

 

Wenn Sie einen Arzt oder ein Krankenhaus mit Ihrem Kind in Anspruch nehmen, melden Sie sich bitte direkt am nächsten Schultag, da von Seiten der Schule eine Unfallanzeige für die Unfallkasse gefertigt werden muss. 

 

 

 

 

 

Beurlaubung vom Unterricht – Schulbefreiung 

§ 43 Abs. 4 Schulgesetz NRW (SchulG)

 

Zur Klarstellung vorab der Hinweis, dass der Beurlaubung/Schulbefreiung keine wichtigen schulischen Gründe entgegenstehen dürfen!

Vor den Schulferien häufen sich die Anträge auf Beurlaubung/Schulbefreiung. Aus diesem Grund möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass grundsätzlich keine Genehmigung unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien, aber auch nicht vor bzw. nach einzelnen Feiertagen und beweglichen Ferientagen ausgesprochen werden.

Eine Ausnahme hiervon ist nur bei Vorliegen eines nachweislich wichtigen Grundes möglich und wenn ersichtlich ist, dass die Beurlaubung eindeutig nicht dem Zweck dient, die Schulferien bzw. unterrichtsfreie Zeit zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder mögliche Verkehrsspitzen zu entgehen. 

Ein entsprechender Antrag mit den Nachweisen ist in schriftlicher Form spätestens eine Woche vor dem beantragten Zeitraum der Schulleitung vorzulegen.

 

 

 

 

Im eigenen Interesse weisen wir nochmals darauf hin, dass Ihre telefonische Erreichbarkeit für Notfälle sehr wichtig ist. Änderungen Ihrer Telefonnummern bitten wir unverzüglich der Schule mitzuteilen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

 

 

 

 

 Deutschlandticket Schule 

 

 

Wichtiger Hinweis: 

Für die Beantragung wird eine Schulbescheinigung und ein Schülerausweis benötigt. 

Beides wird durch die Schule ausgestellt! Für den Schülerausweis reichen Sie bitte ein aktuelles Passfoto des Kindes im Sekretariat ein.

 

Deutschlandticket Schule


Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten durch den Stadtbetrieb Schulen
Ab sofort gilt ein geändertes Antragsverfahren für das bezuschusste Deutschlandticket
Schule.
Die Antragstellung läuft nicht mehr über die Schulen

Eltern stellen den Antrag selbst (nur noch
online) über das Portal.
Hier finden Sie Informationen zur Beantragung:


https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2087720/show

 

Wer weniger als 2km Fußweg hat und ein Deutschlandticket Schule für sein Kind wünscht, beantragt das reguläre Selbstzahlerticket zum vollen Preis. Auch dies geht nur noch online.

 

https://www.wsw-online.de/mobilitaet/deutschlandtickets/deutschlandticket-schule/?gad_source=1&gad_campaignid=19744005049&gbraid=0AAAAA99cgqLp4rfcGZOzqfstqJkoHL3oL&gclid=EAIaIQobChMI1Zq8yu3xkgMVqPV5BB0DEgy0EAAYASAAEgLRb_D_BwE

 

 

 

 

 

 

Kummer