Informationen im Zusammenhang mit COVID-19

Die Landesregierung NRW hat entschieden,  

dass jede Schülerin und jeder Schüler sowie alle in der Schule tätigen Personen in dem Schulgebäude weiter freiwillig eine Maske tragen können.

 

Das anlasslose Testen entfällt!

 

Sollte Ihr Kind an Corona erkranken, gilt die Isolationspflicht von 5 Tagen ein anschließender PCR- oder Schnelltest wird empfohlen.

Ist Ihr Kind eine Kontaktperson gilt eine Isolationspflicht von 5 Tagen ein anschließender PCR- oder Schnelltest wird empfohlen.

 

Weiter gilt:

Telefonische Krankmeldung unter Tel. 0202 563 7324 (evtl. Mitteilung auf dem Anrufbeantworter) - Keine Mails!

und

die unaufgeforderte Vorlage der entsprechenden Nachweise bei der jeweiligen Klassenlehrerin!

 

Vielen Dank!

 

 

 

Die wichtigsten Informationen finden Sie unmittelbar auf der Startseite der Homepage!